Weitere Infos
Bei den vorliegenden Informationen handelt es sich nicht um eine Europäische Standardinformation für Kredite (ESIS Merkblatt) gemäß § 8 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) und auch um kein verbindliches Angebot im Sinne des §12 HIKrG. Die Berechnung ersetzt nicht eine persönliche Beratung und die angeführten Konditionen sind änderbar. Sämtliche Werte verstehen sich als unverbindliche Richtwerte und sind von Bonität, Kredithöhe, Laufzeit, Verwendungszweck und Besicherung abhängig. Einberechnete Kosten (jeweils einmalig vom Kreditbetrag) Bearbeitungsentgelt 3 %, Schätzgebühr 0,25 % imd Grundbucheintragungsgebühr 1,2%. Bis 30.06.2026 beträgt die Grundbucheintragungsgebühr 0,0%. Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro pro Person. Für den Teil, der über 500.000 Euro pro Person hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten.
Rechtliche Hinweise:
Die Ergebnisse des Finanzierungsrechners dienen Ihnen als Orientierungshilfe und sind unverbindliche Richtwerte. Die Berechnungen erfolgen ohne Berücksichtigung von weiteren Entgelten und Gebühren. Die Bereitstellung dieses Rechners stellt kein verbindliches Angebot dar. Jegliche Haftung für etwaige Fehlfunktionen wird daher ausgeschlossen.
Zusatz f. Wohnungen mit Landesförderung:
Die Kreditrate für die Rückzahlung des Landesdarlehens müssen Sie zusätzlich in Ihren monatlichen Kosten berücksichtigen.